Kein Einschluss nach Stilllegung

26.11.2012

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat einen Entschluss gefasst, dem sich Niedersachsen so schnell wie möglich anschließen sollte. Es geht darum, mittels einer Bundesratsinitiative, gesetzlich festzuschreiben, dass nach der Stilllegung eines Atomkraftwerkes dieses vollständig zurückzubauen ist. Ein Einschluss durch Betonummantelung soll gesetzlich untersagt werden. Dies ist zwar eine sehr preisgünstige aber auch risikohafte „Entsorgung“ die der Bevölkerung nicht zugemutet werden darf. Allein durch die Androhung dieses Verfahrens einen Weiterbetrieb zu verlangen ist ….

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