Videoüberwachung von Schlachthöfen

Pressemeldung Nr. 10 vom 22.01.2019:

Ohne Einsatz von Personal kein Nutzen

Darum geht’s
Als Konsequenz aus den aufgedeckten Tierschutzskandalen in niedersächsischen Schlachthöfen, hatte Ministerin Otte-Kinast angekündigt, eine flächendeckende, verpflichtende Videoüberwachung anzustreben. Die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen offenbart nun, dass die Ministerin eine freiwillige Vereinbarung mit der Schlachtindustrie plant und kein zusätzliches Geld vom Land für Überwachung und Personal ausgegeben werden soll.

Das sagt Miriam Staudte, tierschutzpolitische Sprecherin:
„Sollte die Videoüberwachung tatsächlich kommen, fallen täglich tausende Stunden Videomaterial an – doch die Ministerin stellt keinen einzigen Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung, das sich diese Aufzeichnungen auch ansehen kann. In der Konsequenz heißt das, dass andere Kontrollaufgaben liegen bleiben werden. Für den Tierschutz ist also nichts gewonnen. Die kommunalen Veterinärämter leiden bereits jetzt unter personellen Engpässen.“

„Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass es der Ministerin lediglich darum geht, Zeit zu gewinnen, in der Hoffnung, dass die Debatte abflauen wird. An die eigentlichen Ursachen, wie Preisdruck und Akkordarbeit, wagt sie sich aus Angst vor der Schlachtlobby nicht heran.“

„Die Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums, wonach die Videoaufzeichnung an sich bereits präventive Wirkung entfaltet ist zumindest zweifelhaft. So muss das Ministerium einräumen, dass es trotz zum Teil bestehender freiwilliger Videoüberwachung zu Tierschutzverstößen in niedersächsischen Schlachthöfen gekommen ist.“

Zum Hintergrund
Die vom Landwirtschaftsministerium geplante freiwillige Vereinbarung sieht vor, dass die Schlachtbetriebe die Kameras selbst aufhängen und betreiben und auch die Daten intern speichern. Die betrieblichen Eigenkontrollen sollen lediglich stichprobenartig durch amtliche Kontrolleure im Rahmen der ohnehin stattfindenden Kontrolltermine geschehen.
Die tierschutzrechtliche Überwachung der Schlachthöfe soll weiterhin bei den Kommunen verbleiben, und nicht, wie von den Grünen gefordert, auf Landesebene verlagert werden.
Eine gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung mit verpflichtendem Charakter ist für Niedersachsen nicht geplant. Stattdessen soll eine Bundesratsinitiative angeschoben werden, deren Ausgangs jedoch völlig offen ist.

Drucksachen
Anfrage (mit Antwort): Videoüberwachung von Schlachthöfen – Welches Konzept verfolgt Ministerin Otte-Kinast (CDU)? – Drs. 18/2627

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