Tankstelle in zukünftigem Überschwemmungsgebiet?

An der B83 in der Hamelner Nordstadt soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um dort Gewerbeflächen zu schaffen. Die Gärtnerei auf dem Grundstück an der Wilhelm-Lampe-Straße ist lange geschlossen, seit mehreren Jahren schon sehen Politik und Verwaltung vor ihrem inneren Auge dort bereits eine neue Tankstelle. In der Verwaltungsvorlage (68/2019) wird argumentiert: „Die Standortentwicklung als Tankstelle ist aus Stadtentwicklungssicht ausdrücklich zu begrüßen. Sie schließt eine Versorgungslücke an der B 83 in Richtung Hessisch Oldendorf. “ Rund 1,5 km entfernt befindet sich eine Tankstelle in Wehrbergen…
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan heißt es, dass Überschwemmungsgebiet der Weser grenze südlich der B 83 an das Plangebiet an, die für die Tankstelle vorgesehene Fläche befinde sich daher nicht im Überschwemmungsgebiet.
Noch nicht, könnte man sagen, denn das Grundstück liegt im Hochwasserrisikogebiet und es gibt Planungen, Überschwemmungsgebiete zukünftig großzügiger auszuweisen.
Das Grundstück an der Wilhelm-Lampe-Straße läge, bei einer Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach HQextrem, innerhalb des Überschwemmungsgebiets der Weser. Überschwemmungsgebiete sind streng geschützt, eine Bebauung ist dort nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig; eine Tankstelle im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu bauen, ist nahezu ausgeschlossen.
Sven Kornfeld, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen im Hamelner Stadtrat dazu: „Sollte unsere Konsequenz hieraus sein: Lasst uns den Bebauungsplan beschließen, der hier die Errichtung einer Tankstelle ermöglicht, bevor es nicht mehr zulässig ist? Hochwasser-Risikogebiete heißen nicht umsonst Risikogebiete. Diese Entscheidung werden wir nicht mittragen!“

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