Heute (08.07.2016) wurde auf Bundesebene über das Fracking-Gesetz abgestimmt. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Kompromiss der großen Koalition.
Die Regelungen entsprechen dabei weitestgehend dem rot-grünen Landtagsbeschluss vom Juli letzten Jahres, mit zwei Ausnahmen:
- Vier Probebohrungen im Schiefergas könnten noch erlaubt werden. Doch das Land hat hier bereits „Nein“ gesagt.
- Zwar sind Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeschlossen. Vorranggebiete zur Trinkwassergewinnung jedoch nicht. Hier können die Kommunen aber durch Ausweisung von mehr Wasserschutzgebieten gegensteuern.
Dazu Anja Piel, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Nds. Landtag:
„Die Verschärfungen des Bundesgesetzes sind überfällig. An der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP), dem umfassenden Trinkwasserschutz, der Umkehr der Beweislast bei Bergschäden und vor allem dem weitgehenden Verbot des bislang erlaubten Schiefergasfrackings erkennt man die rot-grüne Handschrift Niedersachsens.“
„Wenn es nach den Grünen allein gegangen wäre, hätte das Gesetz auch keine Probebohrungen für Schiefergas zugelassen und Fracking bei Tight Gas ebenso verboten.“
„Ohne das Gesetz dürfte weiter ohne UVP gefrackt und Lagerstättenwasser beliebig verpresst werden. Und: Es gäbe auch keine Bergschadenshaftung, also Beweislastumkehr. Für die Menschen in den Förderregionen ist das Gesetz mit den ergänzenden Zusagen des Landtages ein erheblicher Fortschritt in Sachen Sicherheit.“
„Wir werden in Niedersachsen die neue Rechtslage nutzen, um höchstmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Daneben müssen wir hinsichtlich der auffälligen Krebsfälle in den Landkreisen Nienburg und Rotenburg für eine möglichst schnelle Aufklärung sorgen. Wir stehen als Land in der Verantwortung für eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse. Gasförderung darf nicht zur Gefährdung der Bevölkerung führen.“
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