Änderung der Richtlinien über Plakatwerbung

Hiermit stellt die CDU, Bündnis 90/ Die Grünen- Gruppe im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Behandlung im Verwaltungsausschuss am 05.03.2014 und im Rat am 19.03.2014 (wegen der Kurzfristigkeit wird auf eine Beratung im Ausschuss für Recht und Sicherheit verzichtet):

Die Verwaltung wird beauftragt, in den „Richtlinien über Plakatwerbung, das Anbringen von Stellflächen und Lautsprecherwerbung im Bereich der Stadt Hameln aus Anlass von Wahlen“ unter „1. Plakatwerbung“ den bisherigen Punkt 8. durch folgenden Text zu ersetzen:

„8. Bäume jeder Größe sind grundsätzlich von der Anbringung von Wahlwerbung jeglicher Art ausgeschlossen.“

B e g r ü n d u n g :

Derzeit heißt es unter Punkt 8.: „An Bäumen dürfen ausschließlich sog. Reitertafeln (keine einzelnen Werbeträger) aufgestellt und verletzungsfrei mit Bindematerial befestigt werden. Dabei ist eine Schädigung der Baumrinde durch scharfkantige Gegenstände wie Draht oder Kabelbinder untersagt. Die Befestigungen sind anschließend rückstandslos wieder zu entfernen.“

In der Vergangenheit hat es bei der Auslegung dieses Absatzes immer wieder Differenzen gegeben, da z.B. der Begriff „Reitertafeln“ nicht eindeutig gefasst werden kann. Da Schädigungen der Baumrinde auf jeden Fall verhindert werden sollen, ist es nur konsequent, Bäume grundsätzlich von der Nutzung für Wahlwerbung auszuschließen.

Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

Der Antrag als pdf:

41-2014 Plakatwerbung

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