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Polizeigesetz ist weder praxistauglich noch rechtssicher

Aus aktuellem Anlass teilen wir hier eine Pressemitteilung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen:

Pressemeldung Nr. 127 vom 10.08.2018Grüne prüfen Klage

Belit Onay: Polizeigesetz ist weder praxistauglich noch rechtssicher

Darum geht’s

Die Anhörung im Innenausschuss des Landtags zeigt: der rot-schwarze Gesetzentwurf für ein Polizeigesetz hält den kritischen Stellungnahmen nicht stand. Die Grünen im Landtag sehen ihre Bedenken bestätigt und behalten sich weitere parlamentarische wie auch rechtliche Schritte gegen das GroKo-Polizeigesetz vor.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, innenpolitischer Sprecher

„Angesichts des kritischen Dauerfeuers bräuchte das niedersächsische Polizeigesetz wohl eine schusssichere Weste. Wenn SPD und CDU hier nicht die Notbremse ziehen, werden wir rechtliche Schritte prüfen.“

„Das Gesetz aus der Feder von SPD und CDU ist nicht praxistauglich. Weitgehende polizeiliche Befugnisse mischen sich mit weitem Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen. Dies öffnet Willkür Tür und Tor.“

Zum Hintergrund

Derzeit läuft die Anhörung zum niedersächsischen Polizeigesetz. In den kritischen Stellungnahmen von amnesty International, der Landesbeauftragten für Datenschutz, Juristen und vielen weiteren wird klar argumentiert, dass das Gesetz verfassungswidrig und für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger hochproblematisch ist. So ist eines der Defizite der fehlende Rechtsschutz für Bürger, da z.B. bei der Präventivhaft die Frage der Pflichtverteidigung überhaupt nicht geklärt ist, obwohl das EU-Recht hier klare Vorgaben macht.

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